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Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland werden vom Presbyterium geleitet. Diesem gehören die Gemeindepfarrer/innen als geborenes Mitglied sowie eine von der Gemeindegröße abhängige Zahl von Presbytern/innen an. Dabei wird darauf geachtet, dass die Zahl der Ehrenamtlichen die der Theologen deutlich übersteigt.
Die Aufgaben des Presbyteriums umfassen das ganze gemeindliche Leben:
So entscheidet es z.B. über alle Einstellungen (auch die Wahl neuer PfarrerInnen),
über Zeit und Ablauf der Gottesdienste, die Konfirmation oder über Bau,
Unterhalt und Verkauf der kirchlichen Gebäude und Grundstücke.
Übergeordnete
Aufsichtsinstanz ist der Kreissynodalvorstand, bei besonders schwerwiegenden
Entscheidungen in finanzieller, personeller oder baulicher Hinsicht die
Kirchenleitung.
Die Wahl des Presbyteriums findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird bei den über 16-jährigen auf die Vorlage des Konfirmationsbescheinigung verzichtet. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres.
Für jede Pfarrstelle der Gemeinde entsendet das Presbyterium einen Delegierten in die Kreissynode, das Parlament des Kirchenkreises. Die Gemeindepfarrer sind dort geborene Mitglieder (bei geteilten Stellen: nur diejenigen, die Mitglied des Presbyteriums sind). (EKIR.de)
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Bierwas, Knuth | Blanke, Dr. Christel | Drawert, Martina |
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Frick, Heike | Kellner, Walter-Ulrich | Natschke, Ina |
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Nölke, Olaf | von Rath, Klaus | Rosanowski, Lars |
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Schneider, Wolfgang | Schönfeld, Bernd Jürgen | Schwalfenberg, Wilfried |
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Wünsche, Frank |
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