Bevollmächtigten-Ausschuss

Bitte wählen Sie:

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland werden vom Presbyterium geleitet. Diesem gehören die Gemeindepfarrer/innen als geborenes Mitglied sowie eine von der Gemeindegröße abhängige Zahl von Presbytern/innen an. Dabei wird darauf geachtet, dass die Zahl der Ehrenamtlichen die der Theologen deutlich übersteigt.

Die Aufgaben des Presbyteriums umfassen das ganze gemeindliche Leben: So entscheidet es z.B. über alle Einstellungen (auch die Wahl neuer PfarrerInnen), über Zeit und Ablauf der Gottesdienste, die Konfirmation oder über Bau, Unterhalt und Verkauf der kirchlichen Gebäude und Grundstücke. Übergeordnete Aufsichtsinstanz ist der Kreissynodalvorstand, bei besonders schwerwiegenden Entscheidungen in finanzieller, personeller oder baulicher Hinsicht die Kirchenleitung.

Die Wahl des Presbyteriums findet alle vier Jahre statt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird bei den über 16-jährigen auf die Vorlage des Konfirmationsbescheinigung verzichtet. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab der Volljährigkeit bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres.

Für jede Pfarrstelle der Gemeinde entsendet das Presbyterium einen Delegierten in die Kreissynode, das Parlament des Kirchenkreises. Die Gemeindepfarrer sind dort geborene Mitglieder (bei geteilten Stellen: nur diejenigen, die Mitglied des Presbyteriums sind). (EKIR.de) 🔗

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Velbert

Die Gemeindepfarrerinnen (als geborene Mitglieder)

Pfarrer Flaig, Uwe
Pfarrer Flaig, Uwe
Pfarrerin Schmerkotte, Maret
Pfarrerin Schmerkotte, Maret
Pfarrer Schmerkotte, Martin
Pfarrer Schmerkotte, Martin
stellvertretender Vorsitzender
Pfarrer Dr. Hasselhoff, Görge - beratend
Pfarrer Dr. Hasselhoff, Görge - beratend

Gewählte Mitglieder

Die Hintergründe: Weshalb gibt es zur Zeit einen Bevollmächtigen-Ausschuss und kein Presbyterium

Ende 2022 haben sich die Kirchengemeinden aus Velbert-Mitte und Tönisheide gemeinsam auf den Weg gemacht, zum 1. Januar 2025 eine neue, gemeinsame Kirchengemeinde zu gründen. Auch die Kirchengemeinde Dalbecksbaum war dazu eingeladen.

Eine solche neue Kirchengemeinde erhält automatisch zunächst einen „Bevollmächtigtenausschuss“, der sich aus allen Pfarrpersonen, sowie einer festzulegenden Zahl an Presbyterinnen und Presbytern zusammensetzt.

Dieser Ausschuss bleibt entweder für die restliche Dauer einer Presbyteriumswahlperiode (4 Jahre) im Amt oder aber er bereitet eine Neuwahl in einem angemessenen Zeitraum vor.

Damit verhindert wird, dass drei Wahlen für eine jeweils neunmonatige Wahlperiode (März/April bis Dezember 2024) stattfinden müssen, wurde –
wie in solchen Fusionsbestrebungen üblich – die Wahl für ein Jahr (bis 2025) ausgesetzt. Da die Kirchengemeinde Dalbecksbaum sich aus dem Fusionsprozess verabschiedet hat und vorerst selbständig bleiben will, muss diese nun bis Februar 2025 eine eigene Wahl organisieren und durchführen.

Nach der Gemeindeneugründung der „Evangelischen Hoffnungsgemeinde Velbert und Tönisheide“ am 01.01.2025 wird ein Bevollmächtigtenausschuss eingesetzt (s.o.), der entweder die Geschäfte der neuen Kirchengemeinde bis zur nächsten regulären Wahl 2028 führen oder eine frühere Wahl für die verbleibende Wahlperiode (bis 2028) organisieren wird.

Die Zusammensetzung des Bevollmächtigten-Ausschusses

Pfarrer Uwe Flaig

Pfarrer Dr. Görge Hasselhoff

Pfarrer Dr. Dieter Jeschke

Pfarrerin Maret Schmerkotte

Herr Wolfgang Schneider (Vorsitz)

Frau Katja Schwätzler (Stellvertr. Vorsitzende)

Herr Hans-Georg Berenwinkel

Frau Christel Blanke

Frau Martina Drawert

Frau Melanie Felbeck

Frau Heike Frick

Herr Matthias Fritz

Frau Bettina Kretzer

Frau Ina Natschke

Herr Klaus von Rath

Herr Lars Rosanowski

Herr Bernd-Jürgen Schönfeld

Frau Margret Stolz

Frau Heike Walstra-Hieke